Ein Nachweis von Deutschkenntnissen der Stufe A1 ist für die erste Niederlassungsbewilligung in Österreich notwendig. Die A1 Prüfung des ÖSD wird von der MA 35 (Magistratsabteilung für Einwanderung und Staatsbürgerschaft) und in den Bezirkshauptmannschaften anerkannt.